Allgemeine
Infos
Rechtliche
Grundlagen , Stornogebühr
Das
Au-pair Verhältnis ist eine freie Vereinbarung zwischen der
Gastfamilie und dem Au-pair und kann jederzeit mit Einhaltung
einer Frist von beiden Seiten gelöst werden. Wenn das Au-pair
den Aufenthalt vorzeitig abbrechen willst, so müssen die
Gastfamilie, die Betreuungsperson im Gastland und unsere Agentur
spätestens zwei Wochen vor der geplanten Abreise informiert
werden. In gravierenden Fällen und bei Nicht-Einhalten der
Au-pair Bedingungen kann das Au-pair Verhältnis von beiden
Seiten nach Rücksprache mit uns uns der Ansprachpartnerin
vor Ort umgehend aufgelöst werden. Sollte das Au-pair die
Gastfamilie wechseln wollen, so können wir höchstwahrscheinlich
innerhalb weniger Tage eine neue Gastfamilie für finden,
da es meistens mehr Familien als BewerberInnen gibt und wir über
ein großes Netzwerk verfügen. Wir müssen über
einen gewünschten Familienwechsel informiert werden, da es
sein kann, dass die Ansprechpartnerin des Au-pairs zur Zeit keine
passende Familie in der gewünschten Gegend hat und wir in
diesem Falle andere KollegInnen mobilisieren, die eine neue Familie
suchen. Trotzdem können wir eine Umvermittlung in derselben
Gegend nicht immer garantieren.
Wir sind für
Verbindlichkeiten, die zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie
entstehen, sowie für etwaige Flugstornogebühren u.ä.
nicht haftbar,. Wir sind aber äußerst bemüht,
unsere Au-pairs bei Problemen bestens zu betreuen und eine gute
Lösung zu finden. Wir empfehlen auch, den Sprachkurs nicht
gleich für mehrere Monate im Voraus zu bezahlen, sondern
erst, wenn es sichergestellt ist, dass das Au-pair und die Gastfamilie
das Au-pair Verhältnis weiterführen wollen.
Die
Reisekosten in das Gastland und nachhause, sowie die Kosten für
den Sprachkurs übernimmst du selbst. Denk daran, für den Notfall
und für die erste Zeit eine Geldreserve mitzunehmen!
Sobald
du die Programmgebühr von 195 Euro (für einen 4-12
monatigen Aufenthalt während des Schuljahres bzw. 175 Euro
für einen 1-3 monatigen Sommer Au-pair Aufenthalt) auf unser
Konto überwiesen hast, werden wir für dich tätig.
Bei einem Rücktritt deinerseits refundieren wir dir
die Hälfte der Programmgebühr, solltest du noch nicht
mit einer Familie in Kontakt sein. Solltest du schon vermittelt
sein und absagen, so verfällt die Programmgebühr, da
wir ja schon eine Menge für deine Vermittlung getan haben.
Sollten wir dich bis 2 Wochen vor deinem spätestens gewünschten
Anreisedatum nicht vermitteln können, so bekommst du die
Programmgebühr abzüglich 40 Euro Bearbeitungsgebühr
rückerstattet, insofern du von deiner Bewerbung zurücktrittst.
Ansonsten suchen wir weiter für dich nach einer Gastfamilie.
Du musst während der Vermittlungszeit für uns telefonisch
oder per Email erreichbar und vermittlungswillig sein. Sollte
dies nicht der Fall sein und du die Zweiwochenfrist vor deinem
spätestens gewünschten Abreisedatum einfach verstreichen
lässt, ohne explizit von deiner Bewerbung zurückzutreten,
so erhältst du nur die Hälfte der Programmgebühr
zurück. Es kommt sehr selten vor, dass eine Bewerberin nicht
rechtzeitig vermittelbar ist!
Die
Gastfamilie sollte dir das Taschengeld wöchentlich auszahlen.
Wir empfehlen dir, für jeden Tag eine genaue Aufzeichnung
deiner Arbeitszeiten und Tätigkeiten zu machen. Du bist selbst
dafür verantwortlich, dass du rechtzeitig ein angemessenes
Taschengeld bekommst. Sollte es damit Probleme geben, so musst
du uns bitte sofort verständigen, da wir diesbezüglich
nach deiner Abreise wahrscheinlich nichts mehr bewirken könnten
und auch nicht für Verbindlichkeiten, die zwischen dem Au-pair
und der Gastfamilie entstehen, haftbar sind. Wir behandeln natürlich
alle deine Anliegen solange du es wünscht vertraulich.
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