Allgemeine Infos

Rechtliche Grundlagen , Stornogebühr

Das Au-pair Verhältnis ist eine freie Vereinbarung zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair und kann jederzeit mit Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gelöst werden. Wenn das Au-pair den Aufenthalt vorzeitig abbrechen willst, so müssen die Gastfamilie, die Betreuungsperson im Gastland und unsere Agentur spätestens zwei Wochen vor der geplanten Abreise informiert werden. In gravierenden Fällen und bei Nicht-Einhalten der Au-pair Bedingungen kann das Au-pair Verhältnis von beiden Seiten nach Rücksprache mit uns uns der Ansprachpartnerin vor Ort umgehend aufgelöst werden. Sollte das Au-pair die Gastfamilie wechseln wollen, so können wir höchstwahrscheinlich innerhalb weniger Tage eine neue Gastfamilie für finden, da es meistens mehr Familien als BewerberInnen gibt und wir über ein großes Netzwerk verfügen. Wir müssen über einen gewünschten Familienwechsel informiert werden, da es sein kann, dass die Ansprechpartnerin des Au-pairs zur Zeit keine passende Familie in der gewünschten Gegend hat und wir in diesem Falle andere KollegInnen mobilisieren, die eine neue Familie suchen. Trotzdem können wir eine Umvermittlung in derselben Gegend nicht immer garantieren.

Wir sind für Verbindlichkeiten, die zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie entstehen, sowie für etwaige Flugstornogebühren u.ä. nicht haftbar,. Wir sind aber äußerst bemüht, unsere Au-pairs bei Problemen bestens zu betreuen und eine gute Lösung zu finden. Wir empfehlen auch, den Sprachkurs nicht gleich für mehrere Monate im Voraus zu bezahlen, sondern erst, wenn es sichergestellt ist, dass das Au-pair und die Gastfamilie das Au-pair Verhältnis weiterführen wollen.

Die Reisekosten in das Gastland und nachhause, sowie die Kosten für den Sprachkurs übernimmst du selbst. Denk daran, für den Notfall und für die erste Zeit eine Geldreserve mitzunehmen!

Sobald du die Programmgebühr von 195 Euro (für einen 4-12 monatigen Aufenthalt während des Schuljahres bzw. 175 Euro für einen 1-3 monatigen Sommer Au-pair Aufenthalt) auf unser Konto überwiesen hast, werden wir für dich tätig. Bei einem Rücktritt deinerseits refundieren wir dir die Hälfte der Programmgebühr, solltest du noch nicht mit einer Familie in Kontakt sein. Solltest du schon vermittelt sein und absagen, so verfällt die Programmgebühr, da wir ja schon eine Menge für deine Vermittlung getan haben. Sollten wir dich bis 2 Wochen vor deinem spätestens gewünschten Anreisedatum nicht vermitteln können, so bekommst du die Programmgebühr abzüglich 40 Euro Bearbeitungsgebühr rückerstattet, insofern du von deiner Bewerbung zurücktrittst. Ansonsten suchen wir weiter für dich nach einer Gastfamilie. Du musst während der Vermittlungszeit für uns telefonisch oder per Email erreichbar und vermittlungswillig sein. Sollte dies nicht der Fall sein und du die Zweiwochenfrist vor deinem spätestens gewünschten Abreisedatum einfach verstreichen lässt, ohne explizit von deiner Bewerbung zurückzutreten, so erhältst du nur die Hälfte der Programmgebühr zurück. Es kommt sehr selten vor, dass eine Bewerberin nicht rechtzeitig vermittelbar ist! 

Die Gastfamilie sollte dir das Taschengeld wöchentlich auszahlen. Wir empfehlen dir, für jeden Tag eine genaue Aufzeichnung deiner Arbeitszeiten und Tätigkeiten zu machen. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass du rechtzeitig ein angemessenes Taschengeld bekommst. Sollte es damit Probleme geben, so musst du uns bitte sofort verständigen, da wir diesbezüglich nach deiner Abreise wahrscheinlich nichts mehr bewirken könnten und auch nicht für Verbindlichkeiten, die zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie entstehen, haftbar sind. Wir behandeln natürlich alle deine Anliegen solange du es wünscht vertraulich.

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