Allgemeine Infos

Haftpflicht- und Unfallversicherung für Au-pairs

Für das Ausland abschließbar ist die Haftpflicht-/Unfallversicherung für deutsche und österreichische Staatsangehörige sowie für Staatsangehörige der EU, der Schengen-Staaten, der Schweiz und Liechtenstein. Wichtig bei all diesen Personen: der ständige Wohnsitz muss sich in Deutschland oder Österreich befinden.
Die Haftpflicht-/Unfallversicherung kann optional zu jedem Krankenversicherungstarif hinzugebucht werden.

Ein kleines Beispiel zur Mindestprämie: Wird der Typ S der Haftpflichtversicherung gewählt und soll für 2 Monate abgeschlossen werden, so beträgt die zu zahlende Prämie 10,- EUR (und nicht zweimal 2 EUR). Wird der Typ S für 9 Monate abgeschlossen, beläuft sich die Prämie auf 18 EUR (9 mal 2 EUR).

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Ich bin gerne für Sie da.
J.Legenbauer@care-concept.de

Warum auch Au-pairs eine Haftpflichtversicherung haben sollten

Kleine Unachtsamkeit mit großen Folgen - ein Beispiel:

Das Au-pair geht für die Gastfamilie einkaufen ... es will eine Straße überqueren ... tritt auf den Radweg ... und übersieht den heranfahrenden Radfahrer ... Der kann nicht mehr ausweichen, stürzt schwer auf den Bürgersteig und bleibt bewusstlos liegen ...

Wird das Au-pair, bzw. die Gasteltern dafür haftbar gemacht, muss es/sie für die Kosten einer medizinischen Behandlung aufkommen und vielleicht sogar Schmerzensgeld zahlen. So kann der Schaden leicht in die Hunderttausende gehen und ohne Absicherung zahlt man dann ein Leben lang.